Haben Sie Ihren Nachlass geregelt? Haben Sie Ihr Testament geschrieben? Vorsorgeauftrag erstellt? Patientenverfügung ausgefüllt? Kennen Sie die rechtlichen Aspekte (zB: Anforderung für ein korrektes Testament, Höhe des Pflichtteils etc.). zu viele offene Fragen?
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Dank fundierter Weiterbildung in Erbsachen und den entsprechenden Steuerfolgen, kann ich Sie kompetent beraten.
„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte." (Peter Ustinov)